Fehlerhafte Blitzermessungen sind leicht nachzuweisen
Immer öfter erreichen uns Anrufe mit folgendem Wortlaut:
"Ich bin geblitzt worden. Und ja, ich bin mir sicher, ich war zu schnell. Da kann man dann sicher nichts machen, oder?"
Die Mehrzahl unserer Anrufer sind reuig und sicher, dass das Bußgeld wahrscheinlich bezahlt werden muss.
Falsch, ein Einspruch ist immer ratsam.
Ein Praxis-beispiel:
Auf der B 20 Richtung Furth im Wald wurde Hans M. geblitzt. Er kennt die Strecke genau, fährt sie fast täglich. Und er ist sich sicher, dass er nicht zu schnell gefahren ist. Seine Ehefrau Karin vermutet, ein anderes Auto, das an ihnen vorbeigefahren ist, sei geblitzt wurde.
Doch Wochen später flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Hans M. soll stolze 72 km/h zu schnell gefahren sein. Die Folge: drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte und mehr als 600 Euro Bußgeld. Das Ehepaar legt bei der Bußgeldstelle Widerspruch ein.
Doch das Anliegen wird erst mal abgeschmettert, denn solange die Geräte zugelassen und die Messvorgaben eingehalten sind, gilt das Messergebnis als korrekt – auch vor Gericht. Und immer wieder werden Fälle so abgeschmettert,
Wir kennen eine Vielzahl solcher Fälle. Unser Sachverständiger wertet im Jahr tausende Messungen aus, entdeckt immer wieder Fehler.
Auf dem Bild des Herrn M. ist, zugegeben man muss schon ein wenig genauer hinsehen, zu sehen, dass das überholende Fahrzeug den Blitzer auslöste.
Unser Sachverständige ist der Meinung, dass es den Behörden auffallen hätte müssen. Man beschäftigte sich nicht mit den Einwänden. Die Abwicklung war eher oberflächlich. Letztendlich konnten wir Herrn M. helfen, und die Strafe erfolgreich abwenden.
Zugegeben, das obige Beispiel ist schon sehr speziell, aber auch einfachere Beispiele.
Sie glauben nicht, wie viele Blitzer falsch aufgestellt, oder auch nicht geeicht wurden. Wir hatten auch schon einige Fälle, bei denen es sich am Ende rausstellte, dass die Software veraltet war, oder aber die Beamten schlichtweg für diesen Blitzer nicht geschult waren.
All dies sind Gründe (und es gibt noch eine Reihe mehr), um einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten, ganz losgelöst von der Tatsache, ob Sie nun einen Geschwindigkeitsverstoß begingen oder nicht.
Lassen Sie sich beraten!